Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber:
- allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern
- Hypotheken- und Darlehensgläubigern
- Lieferanten
- Handwerkern sowie
- Mietern und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Durchführung von Wohnungsübergaben bei Einzug und Wohnungsabnahmen bei Auszug von Mietern einschließlich der Anfertigung eines geeigneten Protokolls
- die Einziehung, notfalls Beitreibung der Miet- und Pachtgelderdie Wahrnehmung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte
- die Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen
- erforderlichenfalls die Inanspruchnahme der Hilfe eines geeigneten Rechtsanwaltes
- die pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen
- ferner die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer, für die Hausbewirtschaftung notwendigen Ausgaben
- Vereinnahmen und Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen BestimmungenÜberprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen, ggf. auch über einen externen Heizkosten-abrechnungsdienstAbschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
- Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsmäßige Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind
- Erstellung einer Monatsabrechnung in Form einer Einnahmen-/ Überschussrechnung
- monatliche Auskehr der Mietüberschüsse an den Auftraggeber
- monatliche Objektbesichtigung zur Klärung aller objektbezogenen Probleme
- Aufstellung eines Wirtschafts- und Liquiditätsplanes für das folgende Kalenderjahr bis spätestens 30.November des laufenden Jahres
- die Jahresendabrechnung in Form einer Einnahmen- /Überschussrechnung erfolgt bis spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres
- Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen unter Berücksichtigung vorliegender Gewährleistungsansprüche
- Abschluss von Wartungsverträgen, Überwachung der Einhaltung der Verträge
Gern unterbreiten wir Ihnen kurzfistig ein individuelles Angebot für eine Miet- oder Sondereigentumsverwaltung Ihrer Immobilie.